● Geschlossen

Vermietungsreglement Stolzehüsli

1. Zweck und Nutzung

Der Raum steht im Jahr 2026 während der geschlossenen Monate Januar, Februar und März Einzelpersonen, Gruppen sowie gemeinnützigen Organisationen für kleine Veranstaltungen, Treffen, Sitzungen oder private Feiern zur Verfügung.
Er soll das nachbarschaftliche Zusammenleben, den Austausch im Quartier sowie gemeinwohlorientierte Aktivitäten fördern.
Die Nutzung ist grundsätzlich nicht kommerziell.

2. Raum und Ausstattung

Der Raum umfasst ca. 40 m² (inkl. Küche).
Zur Verfügung stehen:
– Bar mit Kühlschrank (Getränke werden nach Nutzung abgerechnet),
– Küche mit Ofen, Spüle und Grundausstattung (Geschirr, Gläser, Besteck),
– Tische und Stühle für ca. 30 Personen,
– WC-Anlage im Haus.

3. Miettarife

Die Mietpreise richten sich nach der Nutzungsart und Zielgruppe:

Privatpersonen
– CHF 300

Gemeinnützige Vereine / Quartierinitiativen
– Preis auf Anfrage

Zusätzlich:
– Küchenpauschale: CHF 50 (entfällt, wenn Getränke und Essen über das Stolzehüsli bezogen werden),
– Reinigungspauschale: CHF 200,
– Catering und bediente Bar: Preis auf Anfrage,
– Kaution: CHF 200 per Überweisung vor Mietbeginn an: Verein Stolzehüsli, IBAN: CH22 0070 0114 8086 1118 8

Die Mietpreise verstehen sich inkl. Strom, Wasser und Heizung.

4. Reservation und Bezahlung

Die Reservation erfolgt per E-Mail an: event@stolze-huesli.ch
Die Reservation ist erst mit schriftlicher Bestätigung verbindlich. Bei kurzfristiger Absage wird ein Teil des Betrages in Rechnung gestellt: bis 7 Tage vor Anlass: kostenlos, 6 – 2 Tage vor Anlass: 50 % der Miete, ab 1 Tag vor Anlass: 100 % der Miete.

5. Verantwortung und Haftung

Die Mieter*innen haften für alle Schäden, die während der Nutzung entstehen.
Der Raum darf nur in gepflegtem Zustand verlassen werden.
Beschädigungen oder Mängel sind umgehend zu melden.
Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder gestohlene Gegenstände.

6. Ordnung und Sicherheit

– Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft (Ruhezeiten ab 22:00 Uhr),
– kein Rauchen im Innenraum,
– kein Aufenthalt im Aussenbereich nach 22:00 Uhr,
– Fluchtwege sind freizuhalten,
– Alkohol darf nur unentgeltlich oder im kleinen Rahmen ausgeschenkt werden (keine öffentliche Bar).

7. Reinigung und Rückgabe

Der Raum ist in ordentlichem Zustand zu übergeben. Insbesondere sind:
– benutztes Geschirr in die Abwaschmaschine zu stellen,
– Altglas von selbst mitgebrachten Getränken ordnungsgemäss zu entsorgen (Kehrricht kann in den im Hüsli bereitgestellten Abfallsäcken belassen werden),
– Fenster und Türen zu schliessen sowie Licht und sämtliche Geräte auszuschalten.

8. Schlüsselübergabe

Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung via Schlüsselkasten und Erklärvideo inkl. Zugangscode.
Der Schlüssel darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Bei Verlust des Schlüssels trägt die Mieterschaft die Kosten für Ersatzschlüssel bzw. Zylindertausch.

Wichtig: Die Türe kann ins Schloss fallen. Daher ist der Schlüssel beim Verlassen des Hüslis stets mitzuführen.